Das Vorbereitungskomittee des EPG teilte an diesem Tag mit, dass es nun mit dem Aufbau der verschiedenen Organe des EPG und der Rekrutierung der Richter beginnen werde. Es geht davon aus, dass die provisorische Phase des EPG wenigstens bis zum September 2022 andauern werde. Erst danach beginnt die Zuständigkeit des EPG sowohl für die bereits bestehenden europäischen Bündelpatente als auch für die neu geschaffenen europäischen Einheitspatente.
Das Schutzterritorium der Bündelpatente umfasst eine individuell vom Patentinhaber ausgewählte Anzahl an europäischen Ländern. Demgegenüber wird das Einheitspatent zu Beginn des Einheitspatentsystems ein vom Patentinhaber unveränderbares Schutzterritorium von 16 europäischen Ländern (Baltikum, Benelux, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Italien, Österreich, Portugal, Schweden und Slowenien) aufweisen. Das Territorium des Einheitspatents wird aufgrund des vermuteten Beitritts weiterer europäischer Länder wohl noch anwachsen. Das Einheitspatent wird das Bündelpatent nicht vollständig verdrängen, sondern stellt vielmehr eine zusätzliche Option dar.
Es ist geplant, dass Deutschland seine bereits vom Bundespräsidenten unterzeichnete, aber noch nicht hinterlegte Ratifikationsurkunde bezüglich des Einheitspatents und des EPG beim Generalsekretariat hinterlegen wird, sobald das EPG seine Arbeitsfähigkeit erreicht hat bzw. in Kürze erreichen wird. Mit der Einreichung der deutschen Urkunde wird das Einheitspatentsystem zeitverzögert in Kraft gesetzt, da sowohl dem Beginn des Einheitspatents wie auch dem Beginn des EPG die rund dreimonatige sogenannte "sunrise period" gesetzlich vorgeschaltet ist.
In der Zeit der sunrise period können noch keine Anträge auf europäische Einheitspatente gestellt werden. Allerdings können dann Anträge auf Erteilungsverschiebung für bereits für die Erteilung vorgesehene europäische Patentanmeldungen gestellt werden. Hierdurch fallen diese verschobenen Erteilungen in die Zeit nach der sunrise period, so dass für diese europäischen Patentanmeldungen die Option des Einheitspatents bereits mit der sunrise period zur Verfügung steht.
Außerdem können in dieser Zeit bereits erteilte europäische Bündelpatente auf einen jeweiligen Antrag hin aus der baldigen Zuständigkeit des EPG heraus optiert werden. Dieser "opt-out" genannte Vorgang ordnet stattdessen die nationalen Teile eines Bündelpatents weiterhin der Zuständigkeit der nationalen Gerichte zu.
Spätestens mit Beginn der sunrise period sollten sich Inhaber europäischer Patente mit dem Einheitspatentsystem vertraut machen lassen, um die Frage der Erteilungsverschiebung wie auch die opt-out-Frage zu den einzelnen Patenten beantworten zu können. Zur Entwicklung des Einheitspatentsystems werden an dieser Stelle weitere Informationen folgen.