Nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten und Hinterlegung der Ratifizierungsurkunde in Brüssel könnte damit das Übereinkommen im nächsten Jahr Kraft treten. Dieses sieht die Schaffung eines europäischen Patentes mit einheitlicher Wirkung und eines Einheitlichen Patentgerichtes vor.
Ein erstes Gesetz, dem der Bundestag bereits 2017 zugestimmt hatte, war vom Bundesverfassungsgericht für nichtig erklärt worden, da es damals nicht mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit beschlossen worden war.
Diese Hürde wurde zwar jetzt genommen. Das Bundesverfassungsgericht teilte nun jedoch mit, dass erneut zwei Verfassungsbeschwerden gegen das neue Gesetz eingereicht wurden. Einzelheiten zu den Beschwerdeführern und den Gründen sind bislang nicht bekannt.
Selbst wenn die Ratifizierung trotz der Verfassungsbeschwerden kurzfristig erfolgen sollte, sind jedoch – nach dem Austritt Großbritanniens aus der EU – noch offene Fragen zu klären und organisatorische Vorbereitungen zu treffen. In Fachkreisen wird davon ausgegangen, dass das neue Gericht seinen regulären Betrieb nicht vor Anfang 2022 aufnehmen wird.
Bereits einige Monate zuvor sollten geeignete Patentstrategien erarbeitet und abgestimmt werden, zumal einige EU-Staaten nicht an dem neuen einheitlichen Patentsystem teilnehmen. Wir werden die weiteren Entwicklungen natürlich aufmerksam verfolgen und unsere Mandanten rechtzeitig informieren.